Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Änderung der AV LHO im Jahr 2023 vorgenommen, konkret geht es um die Anlagen zur AV § 44 LHO, die ANBest-P und die ANBest-I.
Diese gelten ab sofort.
Die Änderungen zu den ANBest-P und ANBest-I gelten ab sofort.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Änderung der AV LHO im Jahr 2023 vorgenommen, konkret geht es um die Anlagen zur AV § 44 LHO, die ANBest-P und die ANBest-I.
Diese gelten ab sofort.